Die internationalen Zeugnisse werden auf Gleichwertigkeit nach den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz (anabin) geprüft.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber können die Datenbank des DAAD mit den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferen einsehen.
Die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen - uni-assist - führt für die Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig die Vorprüfung der Zeugnisse durch und erstellt eine "Vorprüfungsdokumentation" (VPD).
Die Bewertung der Zeugnisse ist ganzjährig bei uni-assist möglich, unabhängig von der Bewerbungsfrist an der HBK Braunschweig.
Zur Bewerbung an der HBK Braunschweig sind innerhalb der Bewerbungsfrist im Online-Portal diese Bewerbungsunterlagen hochzuladen:
- Antrag auf Zulassung (Ausdruck des PDFs nach der Online-Bewerbung)
- Lebenslauf
- VPD von uni-assist
- Nachweis der Sprachkenntnisse
Sprachkenntnisse
Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis erbringen. Der Sprachnachweis (beglaubigte Kopie) ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Als Sprachnachweis wird eine der folgenden Sprachprüfungen anerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber "DSH" mit dem Gesamtergebnis DSH-2
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber "TestDaF" mit einem Ergebnis, dass in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist
- Zeugnis der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe -
- Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2
- Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
- Österreichisches Sprachdiplom C2.
Ohne Sprachnachweis bis zum 15. Juli ist eine Zulassung und Immatrikulation nicht möglich. Eine erneute Bewerbung im Folgejahr ist notwendig. Für die Masterstudiengänge Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften muss der Sprachnachweis bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Besonderheit für die Bewerbung im künstlerischen Aufnahmeverfahren
Die Sprachprüfung wurde noch nicht bis Ende der Bewerbungsfrist 15. März bestanden? Dann ist eine Bewerbung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Anmeldebestätigung für eine der oben genannten Sprachprüfungen mit Prüfungsergebnis bis zum 15. Juli und
- Teilnahmebestätigung mindestens Deutschkurs B 2.2 (Mittelstufe) .
Die HBK Braunschweig selbst bietet keine Sprachkurse an. Es gibt aber Sprachangebote des Sprachenzentrums der Technischen Universität Braunschweig.
Visum zur Sprachvorbereitung
Falls für die Beantragung eines Visums zur Sprachvorbereitung eine Bewerberbestätigung benötigt wird, müssen an der HBK Braunschweig eingereicht werden:
- Internationales Antragsformular
- Bestätigung der Kursanmeldungen zum Erlangen der Sprachprüfung
- Bildungsnachweise (wie für eine reguläre Bewerbung)
Außerhalb der Bewerbungsverfahren muss eine vierwöchige Bearbeitungszeit eingeplant werden. Für die Ausstellung einer Bewerberbestätigung und die Bewertung der Bildungsnachweise wird ein Entgelt in Höhe von 30 Euro erhoben.
Weitere Informationen
Visum, Krankenversicherung für Internationale Bewerber*innen
Zuletzt bearbeitet von Immatrikulations- und Prüfungsamt am 16.12.2020