Aktueller Hinweis
Die COVID-19 Pandemie wird als "Sonstiger Grund" für eine Beurlaubung anerkannt. Neben dem Antragsformular sind weitere Nachweise nur beizufügen, sofern eine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag oder den Semestertickets beantragt wird (siehe hierzu die Informationen unter "Anträge auf Befreiung").
Der Zustimmungsvermerk einer/eines Lehrenden ist nicht notwendig.
Antragstellung an der HBK Braunschweig und Fristen
Die Antragstellung kann frühzeitig bereits während der Rückmeldefrist (für das Wintersemester 2020/21: 13.07. bis 15.08.2020) erfolgen.
Spätester Termin für die Antragstellung
Sommersemester: 31. Mai
Wintersemester: 30. November
Der Antrag auf Beurlaubung ist nur mit entsprechenden Nachweisen möglich.
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen.
Ausnahme: Auslandsaufenthalt mit verschobenen Semesterzeiten
Gründe für eine Beurlaubung
- Kindererziehung
- Schwangerschaft
- Pflege Angehöriger
- Erkrankung
- Praktikum
- Studienaufenthalt im Ausland
Anträge auf Befreiung von Beiträgen (AStA / Studentenwerk)
Jede/jeder beurlaubte Studierende ist während des Urlaubssemesters von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages befreit. Ggf. sind auf Antrag weitere Befreiungen möglich:
1. Befreiung vom AStA-Beitrag mit/ohne Semestertickets
2. Studentenwerksbeitrag
Die Befreiung vom landesweiten Semesterticket ist nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass für mindestens 120 zusammenhängende Tage im betreffenden Semester kein Aufenthalt im Geltungsbereich des Semestertickets erfolgt (Nachweis notwendig).
Nach einer Beurlaubung und einer Befreiung von allen Beiträgen kann die Validierung der HBK-Card erst zu Beginn des Folgesemesters vorgenommen werden, da vorher keine Berechtigung vorliegt, die Fahrausweise zu nutzen.
Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge kann nur erfolgen, wenn dem Immatrikulations- und Prüfungsamt per Mail (i-amt@hbk-bs.de) ein Bild der neu validierten HBK-Card zugesandt wird.
Nebenfach an der TU Braunschweig
Wer mit einem Nebenfach auch an der TU Braunschweig immatrikuliert ist, muss nur einen Beurlaubungsantrag stellen. Der Beurlaubungsantrag wird dort gestellt, wo der Semesterbeitrag gezahlt wird.
Zuletzt bearbeitet von Immatrikulations- und Prüfungsamt am 24.11.2020