Fristen
Rückmeldung Wintersemester | Rückmeldung Sommersemester |
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bis 15. August | bis 15. Februar |
verspätete Rückmeldung mit schriftlichem Antrag bis 30. September | verspätete Rückmeldung mit schriftlichem Antrag bis 31. März |
ohne Rückmeldung Exmatrikulation mit Ablauf 30. September | ohne Rückmeldung Exmatrikulation mit Ablauf 31. März |
Voraussetzungen für die Rückmeldung
Die Information zur Rückmeldung und die Höhe der Semestergebühren erfolgt jedes Semester per E-Mail an den HBK-Account.
Wer die Rückmeldefrist versäumt hat, erhält eine Mahnung und kann einen verspäteten Rückmeldeantrag durch Überweisung der Semestergebühren und ggf. Langzeitstudiengebühren/Seniorengebühr stellen. Die Verspätung ist schriftlich zu begründen. Die Begründung kann auch per E-Mail übersandt werden.
Ohne Rückmeldung tritt die Exmatrikulation kraft Gesetzes als unmitttelbare Rechtsfolge des § 19 Absatz 6 Satz 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz ein.
Hinweise zur Validierung der HBK-Card
Informationen zur Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ändert sich in der Regel in jedem Semester und wird rechtzeitig vor Beginn der Rückmeldefrist per E-Mail und auf der Website bekannt gegeben.
Der Rückmeldebeitrag setzt sich zusammen aus dem Semesterbeitrag zuzüglich ggf. zu entrichtender Langzeitstudiengebühren in einheitlicher Höhe von 500 Euro oder ggf. der Seniorengebühr in Höhe von 800 Euro.
Beitragskonto für die Rückmeldung
Empfänger: HBK Braunschweig
NordLB
BIC NOLADE2H
IBAN DE 6725 0500 0000 0149 3949
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer und Ihr Name – dies ist für die automatisierte Zuordnung des Beitrags zwingend erforderlich!
Nach Geldeingang auf dem Beitragskonto der Hochschule und der Zuordnung der Zahlung werden die Studienbescheinigungen im Studienportal HISinOne ca. drei Wochen nach der Überweisung generiert.
Rückmeldung an der TU Braunschweig
An der Technischen Universität (TU) Braunschweig müssen sich nachstehende Studierende zurückmelden und dort den Beitrag entrichten:
a) Studierende mit Hauptfach an der TU Braunschweig
b) Studierende mit dem Hauptfach Bachelor Medienwissenschaften
Nach erfolgter Rückmeldung an der TU Braunschweig bitte die Studienbescheinigung per E-Mail bis spätestens 15. September für das Wintersemester bzw. 15. März für das Sommersemester übersenden an:
Immatrikulations- und Prüfungsamt der HBK
Erst danach sind die Aktualisierung der HBK-Card und der Ausdruck der Studienbescheinigungen im Studienportal HISinOne der HBK Braunschweig möglich.
Alle anderen Studierenden mit Nebenfach an der TU Braunschweig führen zunächst die Rückmeldung an der HBK Braunschweig durch, im zweiten Schritt muss dann die Studienbescheinigung der HBK Braunschweig an der TU Braunschweig als Nachweis vorgelegt werden.
Erklärung zur Kenntnisnahme der Sicherheitsbestimmungen
Die Sicherheitserklärung für das Wintersemester 2020/21 ist jedes Semester abzugeben.
Die Erklärung kann entweder per E-Mail an sicherheitserklaerung@hbk-bs.de versandt oder als unterschriebenes, ausgedrucktes PDF-Dokument in den Briefkasten im Eingangsfoyer des Gebäudes 16 eingeworfen werden.
Zuletzt bearbeitet von Immatrikulations- und Prüfungsamt am 27.11.2020