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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bewerbung für die jeweiligen Studiengänge sowie weiter unten allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren, zu Voraussetzungen, etc., beispielsweise zu ‘Studieren ohne Abitur’, ‘Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen’, ‘Sprachkenntnissen’.

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Immatrikulations- und Prüfungsamt

Studiengangsspezifische Bewerbungsinformationen

Je nach Studiengang unterscheiden sich die Voraussetzungen für ein Studium und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen. Hier sind die jeweiligen Informationen zusammengestellt. Bitte klicken Sie auf den gewünschten Studienabschluss im Studiengang.

Darstellendes Spiel
Bachelor of Arts
Master of Education

Design in der digitalen Gesellschaft
Bachelor of Arts

Freie Kunst
Diplom
Meisterschüler*in

Kunstpädagogik / Master of Education (Kunst, Lehramt an Gymnasien)
Bachelor of Arts
Master of Education

Kunst in der Sonderpädagogik
Bachelor of Arts
Master of Education

Kunstwissenschaft
Bachelor of Arts
Master of Arts

Medienwissenschaft
Bachelor of Arts
Master of Arts

Transformation Design
Master of Arts

Visuelle Kommunikation
Bachelor of Arts



Allgemeine Informationen zur Bewerbung

Die Aufnahme in das erste Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.

 

Grundständige Studiengänge

Die Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule. Sie ist den Universitäten gleichgestellt. Für die Aufnahme eines Studiums ist daher in allen grundständigen Studiengängen der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach den Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) erforderlich. Nur im Diplomstudiengang Freie Kunst kann auf eine HZB verzichtet werden, wenn im künstlerischen Aufnahmeverfahren eine "überragende künstlerische Befähigung" festgestellt wird.

 

Masterstudiengänge

Zugangsvoraussetzung für alle Masterstudiengänge an der HBK Braunschweig ist ein Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger Studienabschluss in einer Fachrichtung, die für den jeweiligen Masterstudiengang in einer Ordnung über den Zugang und die Zulassung festgelegt worden ist.

Sofern bei Ablauf der Bewerbungsfrist der Studienabschluss noch nicht vorliegt, wird die Bewerbung in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn mindestens 150 Credit Points (in einem sechssemestrigen Studiengang) bzw. 180 Credit Points (in einem siebensemestrigen Studiengang) bzw. 200 Credit Points (in einem achtsemestrigen Studiengang) erbracht wurden. Die vorläufig ermittelte Abschlussnote wird dann im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht. Eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule muss der Bewerbung mit beigelegt werden.

Freie Kunst (Meisterschüler)

Der Hochschulzugang in Niedersachsen ist aufgrund folgender schulischer Abschlüsse möglich:

  • allgemeine Hochschulreife oder
  • fachlich passende Fachhochschulreife.

Mit einer Fachhochschulreife kann man zwar alle Studiengänge an Fachhochschulen studieren. An der HBK Braunschweig ist ein Studium nur möglich, wenn die Fachrichtung der Fachhochschulreife zum Studiengang passt, da die HBK Braunschweig den Universitäten gleichgestellt ist.

Sofern der schulische Teil der Fachhochschulreife an einer allgemeinen Schulform (z. B. Gymnasium) erworben wurde, richtet sich die Fachbindung nach dem praktischen Teil (Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung). Bei einem Zwei-Fächer-Bachelor-Studium muss das Erstfach den Fachbezug erfüllen, das Zweitfach darf frei gewählt werden. Durch ein zusätzliches Praktikum mit der Dauer von einem Jahr kann der Fachbezug erweitert werden.

Beispiele für die passende Fachhochschulreife für alle Studiengänge an der HBK Braunschweig:

  • Abschluss der Fachoberschule Gestaltung
  • Berufsfachschule Gestaltungstechnische*r Assistent*in mit Zusatzprüfung zur Fachhochschulreife

Ausnahme Freie Kunst:
Bei überragender künstlerischer Eignung ist ein Studium auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich.

Interessierte können an der HBK Braunschweig auch ohne Abitur studieren, sofern andere Voraussetzungen erfüllt werden:

Hochschulzugang in Niedersachsen aufgrund beruflicher Abschlüsse

Berufsabschlüsse, die grundsätzlich zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an Universitäten berechtigen:

  • Meisterprüfung
  • staatlich geprüfte*r Techniker*in oder Betriebswirt*in
  • Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
  • Fortbildungsabschluss nach einem Lehrgang von mindestens 400 Unterrichtsstunden: § 53 oder § 54 Berufsbildungsgesetz, § 42 oder § 42a Handwerksordnung, Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung, Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen und sozialpflegerische/-pädagogische Berufe
  • Fachschulabschluss nach der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 (z. B. staatlich anerkannte*r Erzieher*in, staatlich geprüfte*r Gestalter*in, staatlich geprüfte*r hauswirtschaftliche*r Betriebsleiter*in, staatlich anerkannte*r Heilpädagoge*in, staatlich geprüfte*r Wirtschafter*in)

Hochschulzugang in Niedersachsen mit beruflicher Vorbildung in bestimmter Fachrichtung

Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mindestens dreijährige Ausübung des erlernten Berufes. Die berufliche Qualifikation muss eine fachliche Nähe zum angestrebten Studium aufweisen. Bei einem Zwei-Fächer-Bachelor-Studium muss das Erstfach den Fachbezug erfüllen, das Zweitfach darf frei gewählt werden.

Beispielhafte dreijährige Ausbildungsberufe für die Studiengänge an der HBK Braunschweig

StudiengangAusbildungsberuf
Freie Kunstbei überragender künstlerischer Eignung ist ein Studium auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich
KunstpädagogikMediengestalter*in, Fotograf*in
Darstellendes SpielMediengestalter*in, Fotograf*in, Schauspieler*in, Bühnenbildner*in
Visuelle KommunikationBuchbinder*in, Florist*in, Fotograf*in, Mediengestalter*in, Modeschneider*in, Raumausstatter*in, Silberschmied*in, Steinmetz/Steinbildhauer*in
Design in der digitalen GesellschaftFlorist*in, Mediengestalter*in, Fotograf*in, Modeschneider*in, Raumausstatter*in, Silberschmied*in, Steinmetz/Steinbildhauer*in
KunstwissenschaftMediengestalter*in, Buchhändler*in, Fotograf*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Archiv, Verlagskauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation
MedienwissenschaftenMediengestalter*in, Buchhändler*in, Fotograf*in, Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation, Veranstaltungskauffrau/-mann, Journalist*in, Verlagskauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für audiovisuelle Medien, Werbekauffrau/-kaufmann, Kommunikationswirt*in


Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung)

Wenn zwar eine Studienberechtigung vorliegt, die Fachrichtung der Ausbildung aber nicht dem angestrebten Studiengang entspricht, kommt die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung) in Betracht, mit der eine fachbezogene Studienberechtigung für den gewünschten Studiengang erlangt werden kann.

Weitere Informationen

Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen 

Broschüre Wege ins Studium

Bei einer Bewerbung mit internationalen Zeugnissen, sind die Zeugnisse auf Gleichwertigkeit nach den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz (KMK) zu prüfen.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber können die Bewertungsvorschlägen der KMK über die Datenbank des DAAD einsehen.

Die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen - uni-assist - führt für die HBK Braunschweig die Prüfung der Zeugnisse durch und erstellt eine Vorprüfungsdokumentation (VPD). Bitte beachten Sie hierzu folgende Informationen:

WER benötigt die VPD?
Studienbewerber*innen, 
- die ihren Schulabschluss bzw. ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben
und
- nicht bereits die Feststellungsprüfung (Schwerpunkt “G”) an einem staatlichen Studienkolleg bestanden haben. 
 
WANN muss die VPD beantragt werden?
Die Zeugnisbewertung ist ganzjährig möglich. Nach Eingang der Unterlagen und Zahlung der Gebühren, beträgt die Bearbeitungszeit bei uni-assist ca. 4-6 Wochen.
ACHTUNG: uni-assist führt nur die Vorprüfung der Zeugnisse durch. Die Bewerbung für den jeweiligen Studiengang muss innerhalb der Bewerbungsfristen über das Online-Bewerbungs-Portal der HBK Braunschweig erfolgen. 
 
WO wird die VPD beantragt?
Die Beantragung erfolgt über die Webseite von uni-assist.
 
Ausnahme APS
Studienbewerber*innen aus China, Indien oder Vietnam benötigen für die Bewerbung eine Bescheinigung bzw. ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS). Die Bescheinigung bzw. das Zertifikat bestätigt die Echtheit der eingereichten Zeugnisse und muss eine Abschlussnote ausweisen. Wird keine Abschlussnote ausgewiesen, muss zusätzlich eine VPD beantragt werden.
 

Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis erbringen. 

Bewerbung
Im Rahmen der Online-Bewerbung muss innerhalb der Bewerbungsfristen ein Sprachzertifikat mit dem Niveau B2 oder besser eingereicht werden. Andernfalls ist keine Bewerbung möglich.

Immatrikulation
Zur Immatrikulation muss ein Nachweis über das Bestehen einer der folgenden Sprachprüfungen vorgelegt werden:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber "DSH" mit dem Gesamtergebnis DSH-2
  • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber "TestDaF" mit einem Ergebnis, dass in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist
  • Zeugnis der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe -
  • Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
  • Österreichisches Sprachdiplom C2

Ohne Vorlage des Sprachnachweis bis zum 30. September ist eine Immatrikulation nicht möglich. Eine erneute Bewerbung im Folgejahr ist notwendig.

Die HBK Braunschweig keine eigenen Sprachkurse an. Es gibt aber Sprachangebote am Sprachenzentrum der Technischen Universität Braunschweig

Für die Beantragung eines Visums zur Sprachvorbereitung stellt die HBK Braunschweig auf Antrag eine Bewerbungsbestätigung aus. Hierfür müssen folgende Unterlagen per E-Mail an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden:

  • Internationales Antragsformular
  • Anmeldebestätigungen für Sprachkurse zum Erlangen des erforderlichen Sprachnachweises (siehe “Sprachkenntnisse”)
  • deutsche Übersetzung der Bildungsnachweise oder Vorprüfungsdokumentation von uni-assist

Für die Ausstellung einer Bewerbungsbestätigung und die Bewertung der Bildungsnachweise wird ein Entgelt in Höhe von 30 Euro erhoben.

Weitere Informationen

Ausländerbehörde Stadt Braunschweig

Arbeitskreis Ausländische Studierende

Gültigkeit

Der Nachweis der künstlerischen Befähigung an der HBK Braunschweig gilt:

  • für drei auf das künstlerische Aufnahmeverfahren folgende Immatrikulationstermine
  • nur für den Studiengang, in dem die Befähigung nachgewiesen wurde.

Der Bescheid über das Ergebnis des künstlerischen Aufnahmeverfahrens einschließlich der Anlage sind aufzubewahren.

Im Falle einer Zulassung zum Studium gilt die Zulassung nur für das im Bescheid angegebene Wintersemester.

Beginn des Studiums zu einem späteren Immatrikulationstermin

Soll das Studium zu einem späteren Immatrikulationstermin begonnen werden, ist eine erneute Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01. Februar bis zum 15. März zwingend erforderlich. Bei der erneuten Bewerbung müssen die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) und der Bescheid über das Ergebnis des künstlerischen Aufnahmeverfahrens der HBK Braunschweig einschließlich der Anlage hochgeladen werden.

Die Bewerbung ist mit und ohne erneute Mappenabgabe möglich:

Ohne erneute Mappenabgabe genügt die Online-Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen und es entfällt die Teilnahme am künstlerischen Aufnahmeverfahren. Die Einsortierung in die Rangliste zum folgenden Immatrikulationstermin erfolgt dann anhand der erreichten Punktzahl aus dem vorangegangenen Bewerbungsverfahren.

Mit erneuter Mappenabgabe ist das künstlerische Aufnahmeverfahren nochmals zu durchlaufen. Das heißt, neben der oben genannten Online-Bewerbung ist die erneute Teilnahme am Aufnahmegespräch, der künstlerischen Prüfung oder der Zugangsprüfung erforderlich. Die Mappe ist bis zum 15. März einzureichen. Bei der Einsortierung in die Rangliste zum folgenden Immatrikulationstermin wird die bessere Punktzahl berücksichtigt. Eine Verschlechterung ist nicht möglich.

Mit und ohne erneute Mappenabgabe wird eine Zulassung ausgesprochen, wenn aufgrund des erreichten Rangplatzes ein Studienplatz vergeben werden kann.


Nach der Bewerbung

  • Ist die Studienbewerbung erfolgreich, wird mit dem Zulassungsbescheid die Frist für die Studienplatzannahme mitgeteilt. Die Studienplatzannahme erfolgt über das Bewerbungsportal
    Nicht angenommene Studienplätze verfallen und werden im Nachrückverfahren vergeben.
  • Nach der Annahme des Studienplatzes erfolgt die Immatrikulation zum Wintersemester.
    Die Informationen zur Immatrikulation zum Wintersemester stehen jährlich ab Mitte Juli zur Verfügung.
  • Das Studium beginnt für Erstsemesterstudierenden mit der Einführungswoche Anfang Oktober.
    Die Aktualisierung des Programms erfolgt jährlich etwa ab August.