Gasthörer*innen

Zahlreiche Lehrveranstaltungen aus dem vielfältigen Angebot der Studiengänge stehen für Gasthörer*innen offen. Diese eröffnen die Möglichkeit, auf dem hohen Niveau einer Kunsthochschule an aktuellen Diskussionen in Kunst, Design und den Wissenschaften teilzuhaben. Als Gasthörer*in nehmen Sie zusammen mit Studierenden der HBK Braunschweig an regulären Lehrveranstaltungen teil. Sie benötigen für die Teilnahme keinen speziellen Bildungsabschluss.

Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist, dass freie Plätze in den Lehrveranstaltungen vorhanden sind und die entsprechende Lehrkraft auf dem Anmeldeformular der Teilnahme zustimmt.

An Grundlagenveranstaltungen können Gasthörer*innen grundsätzlich nicht teilnehmen.

Die Anmeldefrist für das Wintersemester endet am 31. Oktober, für das Sommersemester am 30. April.

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Nicole Herbst
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 007
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 14 Uhr
Montag - Freitag
+49 531 391 9118

Die Fachberatung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt in den jeweiligen Instituten.

Eine Übersicht über die angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis, wenn Sie im Reiter "Verzeichnis"auf "weitere Angebote" klicken.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Nachhaltigkeitsgründen und zur Schonung der natürlichen Ressourcen keine Printversion des Gasthörer*innenprogramms oder eine Gasthörer*innenbroschüre anbieten.

Für die Anmeldung ist das untenstehende Formular zu verwenden. Wenn Sie das Formular mit dem Adobe Reader öffnen, können Sie den Antrag direkt am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken. Der Gasthörer*innenantrag ist für jedes Semester gesondert zu stellen.

Wintersemester: bis zum 31. Oktober
Sommersemester: bis zum 30. April

Gasthörer*innenantrag [pdf]

Anlage 1 zum Gasthörer*innenantrag [pdf] (nur für Quereinsteiger*innen)

Die Lehrkraft muss die Zustimmung zur Teilnahme per Unterschrift bestätigen. Aktuell reicht hierfür die Zustimmung per E-Mail aus. Bei einer unbegrenzten Teilnehmerzahl (>100 Teilnehmer*innen) entfällt die Zustimmung der Lehrkraft. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen gewünschten Lehrveranstaltungen ist möglichst frühzeitig

– im Sommersemester 2024 spätestens jedoch bis zum 30.04.2024 –

zu senden an:
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Dezernat Studium und Lehre, Immatrikulations- und Prüfungsamt
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig

oder per E-Mail an: gasthoerer@hbk-bs.de

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen des Gasthörer*innenprogramms ist gebührenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus folgenden Teilgebühren zusammen:

Lehrveranstaltungen

unabhängig von der Anzahl der Lehrveranstaltungen

Gebühr bei Einzelunterricht

150,00 €

200,00 €

 
Werkstattkursepro Kurs100,00 € 
Prüfungsleistungenpro Prüfungsleistung50,00 € 

 

Materialkosten und Kosten für Exkursionen werden gegebenenfalls zusätzlich erhoben.

Gasthörer*innen, die Studierende an einer anderen niedersächsischen Hochschule und dort nicht beurlaubt sind, zahlen keine Gebühren. Die Anmeldung per Antragsformular als Gasthörer*in ist trotzdem notwendig. Dem Antrag ist eine Immatrikulationsbescheinigung beizufügen.

Das Antragsformular finden Sie im Abschnitt Anmeldung.

Gebühren- und Entgeltordnung [pdf]

Nutzung Stud.IP

Die Freischaltung für Stud.IP kann erst nach Einreichen des vollständigen Gasthörer*innenantrages vorgenommen werden.

Teilnahmebestätigung

Sie können zum Ende der Vorlesungszeit für Ihre besuchten Veranstaltungen eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Für die Bestätigung muss der Vordruck "Teilnahmebescheinigung Gasthörer*innen" von der entsprechenden Lehrkraft unterzeichnet und im Immatrikulations- und Prüfungsamt der HBK Braunschweig für die offizielle Bestätigung eingereicht werden.

Teilnahmebescheinigung Gasthörer*innen [pdf]

Bitte reichen Sie den Vordruck mit Unterschriften per E-Mail ein.

Abnahme von Prüfungen im Rahmen der Gasthörerschaft

Als Gasthörer*in können Sie mit Zustimmung der zuständigen Lehrkraft Studien- und Prüfungsleistungen in dem beantragten Semester erbringen.

Die Absicht zur Teilnahme an Prüfungen muss bereits bei der Anmeldung als Gasthörer*in angegeben werden. 

Vergabe von Credits Points

Credit Points werden nur für komplett abgeschlossene Module vergeben. Das bedeutet, dass im Rahmen der Gasthörerschaft alle Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen Prüfungsleistungen eines Moduls erbracht werden müssen. Wird eine Prüfungsleistung abgelegt, ohne dass alle zum Modul zugehörigen Lehrveranstaltungen absolviert werden, können hierfür lediglich die Semesterwochenstunden und das Ergebnis der Prüfungsleistung bestätig werden.

Nach erfolgreicher Anmeldung als Gasthörer*in mit beabsichtigter Prüfungsabnahme, erhalten Sie Hinweise zum Ablauf des Prüfungsverfahrens sowie den Vordruck zur Anmeldung der Prüfung*en.  Die Hinweise und der Anmeldevordruck werden an den Ihnen zugewiesenen HBK-E-Mail-Account versendet.

Bitte beachten Sie bei der Prüfungsanmeldung die regulären Anmeldefristen (15. Januar für das Wintersemester, 15. Juni für das Sommersemester).

Bewertungsprotokolle

Die Bewertungsprotokolle werden vom Immatrikulations- und Prüfungsamt direkt an die Prüfer*innen zusammen mit der Prüfungsleistung (z. B. Hausarbeit) versendet oder im Anschluss an den Klausurtermin.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung abgelegter Studien- und Prüfungsleistungen kann bei einem späteren Studium an der HBK Braunschweig beantragt werden. Ihre Gasthörer*innensemester gelten allerdings nicht als Hochschulsemester und werden somit nicht auf spätere Studiensemester angerechnet.

Prüfungsgebühr

Für jede Prüfung wird eine Gebühr erhoben (siehe Abschnitt Gebühren).