Inklusionsbeauftragte*r

Entsprechend §181 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch wird ein*e Inklusionsbeauftragte*r bestellt, der/die schwerbehinderte Menschen in ihren Angelegenheiten verantwortlich vertritt. Die Person ist Ansprechpartner*in für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Er/Sie unterstützt bei Schwierigkeiten und Problemen, die mit dem Studium und/oder der Behinderung oder Krankheit zusammenhängen und berät in allen Fragen zur praktischen Realisation des Studiums in den Gebäuden der HBK.

Der/Die Inklusionsbeauftragte ist zudem Ansprechpartner*in auf Arbeitgeberseite für Behörden, insbesondere für das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit.

Studierende wenden sich gerne auch an die Sozialberatung des Studentenwerks Ostniedersachsen in Braunschweig.

Kontakt

N.N.

Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.