Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beschwerdestelle für Mitglieder und Angehörige der Hochschule

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. § 1 AGG).

Alle Beschäftigten haben das Recht, sich bei der Beschwerdestelle ihrer Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis von der Arbeitgeberin, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigen oder Dritten wegen eines der oben genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, die keine Beschäftigten der Hochschule sind, können sich bei der Beschwerdestelle ebenfalls über Benachteiligungen oder sexuelle Belästigung beschweren, die im Zusammenhang mit der Hochschule stehen.

Aufgaben der AGG-Beschwerdestelle:

Im Rahmen des formalen Beschwerdeverfahrens ist es Aufgabe der Beschwerdestelle, eine Sachverhaltsermittlung zu betreiben und festzustellen, ob ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus § 7 AGG vorliegt. Im Rahmen der Prüfung von Beschwerden ist die Beschwerdestelle zur Sachverhaltsaufklärung befugt, alle erforderlichen Unterlagen, Räumlichkeiten und Daten einzusehen, Informationen und Auskünfte einzuholen sowie Zeug*innen und Beteiligte zu befragen. Die Beschwerdestelle kann zudem gegenüber der Hochschulleitung Empfehlungen über geeignete Maßnahmen oder Sanktionen zur Beseitigung oder Verhinderung der Diskriminierung abgeben. Über die konkret zu ergreifenden Maßnahmen und Sanktionen entscheidet anschließend die Hochschulleitung.

Wichtig: Die Beschwerdestelle leistet keine Beratung in Diskriminierungsangelegenheiten. Eine solche Beratung sollte im Vorfeld einer Beschwerde bei den unterschiedlichen Interessenvertreter*innen an der Hochschule (z. B. Gleichstellungsbeauftragte) in Anspruch genommen werden.


Kontakt

Jörg Heptner

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
AGG-Beschwerdestelle
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
Tel.: 0531 391 9319

Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.