Inklusionsbeauftragte*r / Beauftragte*r der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Entsprechend §181 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch wird ein*e Inklusionsbeauftragte*r bestellt, der/die schwerbehinderte Menschen in ihren Angelegenheiten verantwortlich vertritt. Die Person ist Ansprechpartner*in für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Er/Sie unterstützt bei Schwierigkeiten und Problemen, die mit dem Studium und/oder der Behinderung oder Krankheit zusammenhängen und berät in allen Fragen zur praktischen Realisation des Studiums in den Gebäuden der HBK Braunschweig.

Der/Die Inklusionsbeauftragte ist zudem Ansprechpartner*in auf Arbeitgeberseite für Behörden, insbesondere für das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit.

Insofern keine Person bestellt werden kann, werden die notwendigen Aufgaben, Pflichten und Funktionen der*des Beauftragte*n von der Verwaltung übernommen. Ansprechpartner ist in diesem Fall der Hauptberufliche Vizepräsident. 

Studierende wenden sich gerne auch an die Sozialberatung des Studentenwerks Ostniedersachsen in Braunschweig.

Kontakt

Hauptberuflicher Vizepräsident
Dr. Rainer Heuer
+49 (0) 531 391-9162

Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.