Korruptionsbekämpfung
Mit der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung verfolgt die Landesregierung das Ziel, Korruption frühzeitig entgegenzuwirken. Unter anderem sind die Niedersächsischen Dienststellen angehalten, Ansprechpartner*innen für Korruptionsbekämpfung zu benennen.
Aufgaben
- Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung
- Vorschläge an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht
- Beratung bei der Entgegennahme von Sponsoringleistungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Kontakthalten zu und Informationsaustausch mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und weiteren Stellen
- Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung
Mitteilungspflicht aller Beschäftigten
Alle Beschäftigten der Landesverwaltung haben ihrer beziehungsweise ihrem Dienstvorgesetzten Mitteilung zu machen, wenn sie nachvollziehbare Hinweise auf korruptes Verhalten erhalten. Die Hinweise können auch an den oder die Beauftragte*n für Korruptionsbekämpfung oder anonym an das LKA Niedersachsen gegeben werden.
Kontakt
Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.