Senat
Der Senat ist gemäß § 36 Absatz 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) ein zentrales Organ der Hochschule. Er beschließt die Ordnungen der Hochschule, die Entwicklungsplanung sowie den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Angelegenheiten der akademischen Selbstverwaltung von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht. Zu allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung ist das Präsidium in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig.
An den Sitzungen nehmen mit beratender Stimme in der Regel das Präsidium, die Gleichstellungsbeauftragte sowie sowie ein Mitglied des Personalrats teil. Den Vorsitz führt der/die Präsident*in (ohne Stimmrecht).
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Senat Ausschüsse und Kommissionen bilden.
Die zweijährige Amtszeit des aktuellen Senats läuft vom 01.04.2023 bis 31.03.2025. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr.
stimmberechtigte Mitglieder
Professor*innen
Kontakt
Gebäude 17, Raum 101
Dr. Kerstin Ratzke-Scala