Zugangsberechtigung zu Räumen und Gebäuden
Einige Gebäude und Gebäudebereiche der Hochschule sind mit einem Zugangskontrollsystem ausgerüstet. Diese können in Ausnahmefällen mit entsprechenden Zugangsberechtigungen außerhalb der Öffnungszeiten betreten werden. Diese Zugangsberechtigungen müssen vom Dezernat V auf der HBK-Card freigeschaltet werden.
Informationen für Erstimmatrikulierte
Die Freischaltung der Zugangsberechtigungen erfolgt in Ausnahmefällen durch das Dezernat V und muss von Ihnen gesondert beantragt werden, wenn Sie Zutritt zu den Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten benötigen.
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten des Dezernats und die erforderlichen Anträge finden Sie auf den Seiten von Dezernat Betrieb-Bau-Sicherheit.
Informationen für Bedienstete
Die Freischaltung der Zugangsberechtigungen auf der HBK-Card erfolgt durch das Dezernat V, wenn Sie Zutritt zu den Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten benötigen. Eine generelle Zugangsberechtigung erhält jede*r Mitarbeiter*in der HBK Braunschweig nur für das Gebäude, in dem sich das jeweilige Dienstzimmer befindet.
Auf der HBK-Card wurde diese Berechtigungbereits vorab eingestellt, ohne dass Sie persönlich vorbeikommen müssen. Hierbei sind für die HBK geltenden Benutzungsbedingungen von Hochschuleinrichtungen (Hausordnung), die Regelungen zum Brandschutz sowie die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften unbedingt einzuhalten.
Zusätzliche Zugangsberechtigungen müssen im Dezernat V beantragt und begründet werden.