Kunst in der Sonderpädagogik B.A.
Bewerbungsfrist und Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungsfrist
für das künstlerische Aufnahmeverfahren an der HBK Braunschweig:
1. Februar – 15. März
für einen Studienplatz im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik an der Leibniz Universität Hannover:
1. Juni – 15. Juli
Zugangsvoraussetzungen
- Informationen zu Zugangsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Sonderpädagogik finden Sie auf der Homepage der Leibniz Universität Hannover
- Für das Zweitfach Kunst im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik muss die besondere künstlerische Befähigung im künstlerischen Aufnahmeverfahren an der HBK Braunschweig nachgewiesen werden
Kontakt
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Hanna Druschke
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 15:30 Uhr
Die erfolgreiche Bewerbung für das künstlerische Aufnahmeverfahren
Online-Bewerbung & Upload der künstlerischen Bewerbung
Die Bewerbung für das künstlerische Aufnahmeverfahren an der HBK Braunschweig erfolgt in mehreren Schritten, in deren Verlauf Studienbewerber*innen die besondere künstlerische Befähigung nachweisen. Dies geschieht durch die Bewerbung mit einer Mappe (Portfolio) und die erfolgreiche Teilnahme an der Zugangsprüfung.
Die Online-Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungs-Portal des Hochschul-Informations-Systems (HIS):
1. Melden Sie sich zunächst im Online-Bewerbungs-Portal an.
2. Laden Sie anschließend bis zum 15. März Ihre Bewerbungsunterlagen inklusive der künstlerischen Bewerbung im Online-Bewerbungs-Portal hoch.
Mappenberatung?
Weitere Fragen zur Bewerbung?
Die Mappe
Zeigen Sie uns, dass Sie Kunst im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik studieren möchten! Zu diesem Zwecke erstellen Sie eine Mappe mit künstlerischen Arbeiten sowie ein Motivationsschreiben, das Sie der Mappe beifügen. Die Arbeiten sollen zeigen, was Sie bewegt und mit welchen Themen Sie sich gerade auseinandersetzen. Entwickeln Sie eigene künstlerische Herangehensweisen abseits der Standardlösungen.
Ihre Mappe sollte folgendes enthalten:
- 20 – 30 selbst gefertigte künstlerische Arbeiten im Original (max. DIN A 0) aus frei wählbaren Bereichen wie Zeichnung, Malerei, Grafik/Druckgrafik, Plastik, Collage, Montage, Fotografie, Film/Video, Digitaldruck, Laser- oder Tintenstrahldruck (sofern die Drucke technischer Träger der künstlerischen Arbeit sind) sowie akustische Medien.
- Bei Film/Video-Arbeiten beträgt die maximal zugelassene Länge je Arbeit drei Minuten.
Als Teil Ihrer Bewerbung laden Sie Ihre Mappe im Online-Bewerbungs-Portal in digitalisierter Form hoch. Für die digitale Mappe beachten Sie bitte Folgendes:
- Fassen Sie Ihre Unterlagen in einem einzigen PDF zusammen, das nicht größer als 50 MB sein darf.
- Filme/Videos sind ebenfalls in einer MPEG4 Datei (.mp4) zusammenzufassen; die maximale Dateigröße beträgt 250 MB.
- Fotografieren Sie Skizzenbücher entweder seitenweise oder nehmen Sie das Durchblättern als Video auf.
- Erstellen Sie ein Inhaltsverzeichnis mit einer Auflistung Ihrer Arbeiten.
- Benennen Sie die Datei wie folgt: BA_SoPäd_Familienname, Vorname_Bewerbungsnummer.
- Digitalisieren Sie analoge Bilder bitte mit dem Handy oder der Digitalkamera vor einem neutralen Hintergrund.
- Je heller das Licht bei der Aufnahme, umso besser die Qualität der Fotos (gleichmäßig und schattenfrei ausleuchten!).
- Achten Sie auf Farbrichtigkeit.
- Zur Einschätzung der Größe nennen Sie bitte die Maße Ihrer Arbeiten im Inhaltsverzeichnis oder unter der jeweiligen Arbeit.
Zugangsprüfung
Nach einer erfolgreichen Vorauswahl auf Basis Ihrer Bewerbungsunterlagen und der Qualität Ihrer digitalen Mappe erhalten Sie eine Einladung zur Zugangsprüfung. In der Regel geschieht dies etwa zwei Wochen vor dem Termin. Nur in Ausnahmefällen kann der Prüfungstermin innerhalb der angesetzten Prüfungstage verschoben werden.
Die Zugangsprüfung besteht aus einer Gruppenaufgabe und einem Einzelgespräch, die jeweils gleich gewichtet werden:
Gruppenaufgabe mit künstlerischen und pädagogischen Anteilen: Lösung einer auf eine kollektive künstlerische Haltung gerichteten Aufgabenstellung, die sich den Mitgliedern der Kommission vermitteln soll (in der Regel 3-5 Personen).
Einzelgespräch: Ihr Motivationsschreiben und die Mappe bilden die Basis für das Einzelgespräch (ca. 10-15 min). Gegenstand des Gesprächs können unter anderem Fragen zur Vermittlung zeitgenössischer Kunst, zu eigenen Rezeptionserfahrungen, zu biografischen Erfahrungen im Kunstunterricht und hieraus ggf. bereits entwickelten künstlerischen bzw. pädagogischen Haltungen sein.
Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen postalisch mitgeteilt.
Hinweis: Wurde der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung bereits an der HBK Braunschweig erbracht, gilt dieser für drei auf das Aufnahmeverfahren folgende Zulassungstermine.
Das künstlerische Aufnahmeverfahren beruht auf der Feststellungsordnung der HBK Braunschweig.
Nach dem künstlerischen Aufnahmeverfahren
Die Bewerbung im künstlerischen Aufnahmeverfahren an der HBK Braunschweig dient ausschließlich der Feststellung der besonderen künstlerischen Befähigung.
Um einen Studienplatz im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik zu erhalten, ist eine Bewerbung an der Leibniz Universität Hannover im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Informationen auf der Homepage der Leibniz Universität Hannover. Der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung für das Zweitfach Kunst an der HBK Braunschweig ist der Bewerbung beizufügen.