Medienwissenschaften M.A.

Bewerbungsfrist und Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungsfrist

jährlich 1. Juni – 15. August

Zugangsvoraussetzungen

Um einen Studienplatz im Masterstudiengang Medienwissenschaften kann sich bewerben, wer

  • an einer Hochschule der EU-Mitgliedstaaten und weiterer Länder im EU-Beitrittsverfahren einen Bachelor-Abschluss oder einen mindestens gleichwertigen Studienabschluss im Studiengang Medienwissenschaften entsprechend der Übersicht der Studiengänge der Gesellschaft für Medienwissenschaft (http://medienwissenschaft-studieren.org/) oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang, der mindestens 52 Leistungspunkte im Bereich Medienkulturwissenschaften umfasst, erworben hat, oder
  • an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt.
  • Eine Orientierungshilfe zur Gleichwertigkeit des Abschlusses gibt die Website der Gesellschaft für Medienwissenschaft.
  • Ein Studienabschluss ist nur dann fachlich eng verwandt, wenn dieser mindestens 52 Leistungspunkte im Bereich Medienkulturwissenschaften umfasst.
  • Sofern bei Ablauf der Bewerbungsfrist der Studienabschluss noch nicht vorliegt, wird die Bewerbung in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn 150 Leistungspunkte (in einem sechssemestrigen Studiengang) erbracht wurden. Die vorläufige Durchschnittsnote wird dann im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht. Eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule muss der Bewerbung beigelegt werden.
  • Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis. Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist bewertet werden.

Kontakt

Für die Bewerbung:
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Geeske Baur
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 007
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
+49 531-391-9127

Die erfolgreiche Bewerbung

Online-Bewerbung

Die Online-Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungs-Portal des Hochschul-Informations-Systems (HIS):

1. Melden Sie sich zunächst im Online-Bewerbungs-Portal an.

2. Laden Sie anschließend bis zum 15. August Ihre Bewerbungsunterlagen als PDFim Online-Bewerbungs-Portal hoch.


Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen?
Internationale Studienbewerber*innen?
Mappenberatung?
Weitere Fragen zur Bewerbung?


Bewerbungsunterlagen

  • Abschlusszeugnis des zugangsberechtigenden Studiengangs oder Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, Leistungspunkte, Bewertung der Abschlussarbeit und Durchschnittsnote (einschl. Transcript of Records)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. weitere Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, wie z.B. Berufserfahrungen, Veröffentlichungen, Praktika, Teilnahme an Projekten, Auslandsaufenthalte
  • ggf. Nachweise über anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem gleichwertigen Studiengang
  • zur Einschätzung, ob das vorangegangene Studium fachlich eng verwandt ist, wird empfohlen, den Bewerbungsunterlagen zusätzlich ein Motivationsschreiben und ein zweiseitiges Abstract zur Abschlussarbeit des Erststudiums beizufügen.

Studierende der HBK Braunschweig fordern bitte vor der Online-Bewerbung per E-Mail eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen an.

Das Auswahlverfahren beruht auf der Zugangsordnung für den Master Medienwissenschaften


Auswahlverfahren

Erfüllen mehr Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze im Zulassungsverfahren nach der Durchschnittsnote des vorangegangenen Studiums vergeben. Die vorläufige Note wird im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht.

Bewerber*innen, die eine Zulassung erhalten haben, müssen den angebotenen Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen. Andernfalls verfällt die Studienplatzzusage und der Studienplatz wird im Nachrück- oder Losverfahren vergeben.