Transformation Design M.A.
Bewerbungsfrist und Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungsfrist
jährlich 1. Mai – 15. Juni
Zugangsvoraussetzungen
Um einen Studienplatz im Masterstudiengang Transformation Design kann sich bewerben, wer
- an einer Hochschule der EU-Mitgliedstaaten und weiterer Länder im EU-Beitrittsverfahren einen Bachelor-Abschluss oder einem gleichwertigen Studienabschluss in einem Designstudiengang oder einem Studiengang Ingenieur-, Sozial-, Geistes- oder Naturwissenschaften erworben hat oder
- an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem Designstudiengang oder einem designaffinen Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt.
- Sofern bei Ablauf der Bewerbungsfrist der Studienabschluss noch nicht vorliegt, wird die Bewerbung in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn 150 Leistungspunkte (in einem sechssemestrigen Studiengang) erbracht wurden. Diese Note wird dann im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht. Eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule muss der Bewerbung beigelegt werden.
- Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis. Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist bewertet werden.
Kontakt
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Hanna Druschke
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 15:30 Uhr
Die erfolgreiche Bewerbung
Online-Bewerbung & Upload digitales Portfolio
Die Online-Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungs-Portal des Hochschul-Informations-Systems (HIS):
1. Melden Sie sich zunächst im Online-Bewerbungs-Portal an.
2. Laden Sie anschließend bis zum 15. Juni Ihre Bewerbungsunterlagen inklusive digitalem Portfolio als PDFim Online-Bewerbungs-Portal hoch.
Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen?
Internationale Studienbewerber*innen?
Mappenberatung?
Weitere Fragen zur Bewerbung?
Bewerbungsunterlagen
- Abschlusszeugnis des zugangsberechtigenden Studiengangs oder Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, Leistungspunkte, Bewertung der Abschlussarbeit und Durchschnittsnote (Transcript of Records)
- tabellarischer Lebenslauf
- ggf. weitere Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, wie z.B. Berufserfahrungen, Veröffentlichungen, Praktika, Teilnahme an Projekten, Auslandsaufenthalte
- ggf. Nachweise über anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem gleichwertigen Studiengang
- Digitales Portfolio: Zusammenfassung einer oder mehrerer relevanter Studienarbeiten in einem Portfolio. Darin können sowohl gestalterische Arbeiten als auch relevante Arbeiten mit Bezug zu Transformation Design enthalten sein.
- Motivationsschreiben im Umfang von maximal 2 DIN A 4-Seiten zum bisherigen Werdegang, persönliche Bezüge zum Transformation Design, mögliche Themen- und Arbeitsschwerpunkte im Master und sofern vorhanden, Darstellung zu beruflichen Perspektiven
Studierende der HBK Braunschweig beantragen bitte vor der Bewerbung per E-Mail eine Leistungsübersicht.
Zur Vorbereitung des Auswahlgesprächs wird empfohlen, das digitale Portfolio und das Motivationsschreiben – zusammengefasst in einem PDF mit maximal 50 MB – bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im Online-Bewerbungs-Portal hochzuladen.
Das Auswahlverfahren beruht auf der Zugangsordnung für den Master Transformation Design.
Auswahlverfahren
Erfüllen mehr Bewerber*innen die Bewerbungsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, lädt die Auswahlkommission die Bewerber*innen zum Aufnahmegespräch ein. Entsprechend werden die Studienplätze nach einer Verfahrensnote vergeben, die zu 51 Prozent aus der Abschluss- bzw. Durchschnittsnote, zu 30 Prozent aus dem persönlichen Auswahlgespräch und zu 19 Prozent aus dem Portfolio gebildet wird.
Bewerber*innen, die eine Zulassung erhalten haben, müssen den angebotenen Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen. Andernfalls verfällt die Studienplatzzusage und der Studienplatz wird im Nachrückverfahren vergeben.