Visuelle Kommunikation B.A.

Bewerbungsfrist und Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungsfrist

jährlich 1. Februar – 15. März

Zugangsvoraussetzungen

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife Gestaltung oder Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung
  • Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis. Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist bewertet werden

Kontakt

Für die Bewerbung:
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Marion Zinke
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
0531-391-9154

Die erfolgreiche Bewerbung

Online-Bewerbung

Die Bewerbung an der HBK Braunschweig erfolgt in mehreren Schritten, in deren Verlauf Studienbewerber*innen die besondere künstlerische Befähigung nachweisen. Dies geschieht durch die Bewerbung mit einer Mappe und die erfolgreiche Teilnahme an der künstlerischen Prüfung.

Die Online-Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungs-Portal des Hochschul-Informations-Systems (HIS):

1. Melden Sie sich zunächst im Online-Bewerbungs-Portal an.

2. Laden Sie anschließend bis zum 15. März Ihre Bewerbungsunterlagenim Online-Bewerbungs-Portal hoch.

Bewerbung ohne Abitur?
Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen?
Internationale Studienbewerber*innen?
Mappenberatung?
Weitere Fragen zur Bewerbung?


Die Mappe

Zeigen Sie uns anhand der Mappe, dass Sie Visuelle Kommunikation studieren möchten! Sie spiegelt Ihre Persönlichkeit, Ihre Interessen sowie Ihre kreative Denk- und Vorgehensweise wider. Ihre Beobachtungsgabe, Ihre darstellerischen, gestalterischen und handwerklichen Kenntnisse und Fähigkeiten sollten anhand Ihrer Arbeiten sichtbar werden.

Ihre Mappe sollte folgendes enthalten:

  • 20 - 30 selbst gefertigte künstlerische Arbeiten im Original (max. DIN A 1) aus frei wählbaren künstlerisch-gestalterischen Bereichen
  • darunter eine sequentielle (serielle) Arbeit, die anhand von Skizzen die Prozesshaftigkeit der Entwicklung der Arbeit dokumentiert und schriftlich kommentiert wird
  • bei Film/Video-Arbeiten beträgt die maximal zugelassene Länge je Arbeit drei Minuten. Film/Video-Arbeiten sollten zusätzlich mit 1-5 Ausdrucken von Standbildern und einer Kurzbeschreibung (max. 5 Sätze) in der Mappe dokumentiert werden
  • Film-/Video-Arbeiten sind mit den Bewerbungsunterlagen (siehe Bewerbung Schritt 1) im Online-Portal in einer MPEG 4-Datei (.mp4) zusammenzufassen und hochzuladen, die maximale Dateigröße beträgt 250 MB
  • Reproduktionstechniken sind nur insoweit zugelassen, als sie der Lösung einer Gestaltungsaufgabe dienen
  • Inhaltsverzeichnis (Auflistung der Arbeiten innerhalb der Mappe) in einfacher Ausfertigung
  • Mappe beschriften: außen unten rechts deutlich lesbar mit Namen und Bewerbungsnummer auf einem weißen Aufkleber (mind. 10 x 15 cm)
  • Arbeiten auf der Rückseite mit Namen und Nummerierung gemäß Inhaltsverzeichnis beschriften
  • die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung

Für das Nebenfach Visuelle Kommunikation gelten die gleichen Vorgaben.

Erläuterung zur sequentiellen (serielle) Arbeit
Sie stellen sich selbst eine kleine Aufgabe. Diese sollte aus dem Bereich der Kommunikation im weitesten Sinne stammen. Es sollte eine Abfolge in Zeit vermittelt werden, oder die einzelnen Schritte der Veränderung einer Situation, eines Objektes o.ä. zeigen, oder eine kleine Geschichte erzählt werden. Wie gehen Sie diese Aufgabe an? Die Wahl der gestalterischen und medialen Mittel ist freigestellt. Sie können darüber hinaus die verschiedenen Schritte Ihres Lösungswegs dokumentieren und schriftlich kommentieren.

Wer unsicher ist, was in die künstlerische Bewerbung gehört, sollte an einer Mappenberatung teilnehmen. Bringen Sie dazu eigene Arbeiten mit. Die künstlerische Bewerbung muss nicht vollständig sein.

Abgabe der Mappe

Neben der Online-Bewerbung muss die Mappe ebenfalls bis zum 15. März abgegeben werden. Sie entscheiden sich für eine der folgenden Varianten:

Übersendung per Post:
HBK Braunschweig
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig

Persönliche Mappenabgabe:
Montag und Dienstag: 10 – 12 Uhr
Donnerstag: 10 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Am 15.03.2024: 10 – 12 Uhr

Gebäude 16, Raum 008
Pippelweg 2, 38118 Braunschweig

In jedem Fall muss die Mappe bis zum 15. März vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Es zählt der fristgerechte Eingang, nicht der Poststempel!


Künstlerische Prüfung

Nach einer erfolgreichen Vorauswahl auf Basis Ihrer Bewerbungsunterlagen und der Qualität Ihrer Mappe erhalten Sie eine Einladung zu einer künstlerischen Prüfung. Diese erhalten Sie in der Regel etwa zwei Wochen vor dem Termin. Nur in Ausnahmefällen kann der Prüfungstermin innerhalb der angesetzten Prüfungstage verschoben werden.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen postalisch mitgeteilt. 
 

Hinweis: Wurde der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung bereits an der HBK Braunschweig erbracht, so gilt dieser für drei auf das Aufnahmeverfahren folgende Zulassungstermine, sodass nur die Online-Bewerbung (Schritt 1) erforderlich ist. Eine Bewerbung mit Mappe und die erneute Teilnahme an der Prüfung ist jedoch auch möglich.

Das künstlerische Aufnahmeverfahren beruht auf der Feststellungsordnung der HBK Braunschweig