Studienqualitätsmittel
Studienqualitätsmittel sind gemäß § 14 b NHG für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Sie sollen insbesondere verwendet werden
- um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern
- zusätzliche Tutorien anzubieten
- die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern.
Soweit aus den Studienqualitätsmitteln zusätzliches Lehrpersonal finanziert wird, darf es nur zu solchen Lehraufgaben verpflichtet werden, die das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen.
Studienqualitätsmittelverwaltung
Die vollständigen Anträge auf Bezuschussung eines Projektes / einer Maßnahme aus Studienqualitätsmitteln sind spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin der Studienqualitätskommission (SQK) bei der Studienqualitätsmittelverwaltung (SQV) über die zuständige Geschäftstelle einzureichen.
Anträge können nur von Mitarbeitenden eingereicht werden. Lehrbeauftragte können ebenfalls Anträge einreichen, sofern Sie mit den Instituten bzw. dem Professionalisierungsbereich abgestimmt sind.
Studierende wenden sich mit Antragsvorschlägen zunächst an ihre Lehrenden, die dann den Antrag einreichen können.
Sitzungstermine der SQK im WiSe 2024:
Dienstag, 03.09.2024 (Antragsfrist: 19.08.2024)
Dienstag, 10.12.2024 (Antragsfrist: 25.11.2024) - Bitte reichen Sie die zentralen Tutorenanträge für das Sommersemester 2025 ein.
Weitere Termine folgen.
Die Vergaberichtlinie Studienqualitätsmittel der HBK Braunschweig, das aktuelle Antragsformular sowie den Vordruck für einen Evaluierungsbericht stehen in der Marginalspalte unter "Downloads".